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Werdende Mütter

 

Die Aktiengesellschaft „Air Astana“ empfiehlt den Schwangeren, eine Flugreise spätestens vier Wochen vor dem geplanten Geburtsdatum zu machen.

Werdende Mütter mit Schwangerschaftsfrist bis 22 Wochen werden ohne ärztliche Fluggenehmigung befördert.

Werdende Mütter sollen zum Flughafen zum Beginn der Registrierung ankommen.

Werdende Mütter mit Schwangerschaftsfrist von 22 Wochen bis 34 Wochen einschliesslich bei einer einfrüchtigen Schwangerschaft und von 22 Wochen bis 32 Wochen einschliesslich bei einer merhfrüchtigen Schwangerschaft werden bei Vorhandensein der Bescheinigung einer ärztlichen Einrichtung über Schwangerschaftsfrist und befriedigenden Gesundheitszustand befördert. Bei Abflug an ausländischen Flughäfen wird die Bescheinigung in die Fremdsprache übersetzt. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung beträgt 30 Tage.

Werdende Mütter mit Schwangerschaftsfrist über 34 Wochen bei einer einfrüchtigen Schwangerschaft und über 32 Wochen bei einer merhfrüchtigen Schwangerschaft werden bei Vorhandensein einer schriftlichen Begutachtung der zuständigen ärztlichen Kommission befördert (Beförderung in der Republik Kasachstan laut Form Nr. 035-1/у). Bei Abflug an ausländischen Flughäfen wird die Begutachtung in die Fremdsprache übersetzt. Die Gültigkeitsdauer der Begutachtung beträgt 30 Tage.

Wenn die werdende Mutter Gesundheitsprobleme hat, soll sie den Arzt vor Flugreise konsultieren.

Die Flugverkehrsgesellschaft ist berechtigt, die Beförderung bei Vorhandensein der ärztlichen Begutachtung zu verweigern, wenn das geplante Geburtsdatum innerhalb von 7 nächsten Kalendertagen liegt.

Gebärende nach Geburt und Neugeborene werden zur Beförderung innerhalb von 7 Kalendertagen nach Geburt des Kindes nicht zugelassen.

Die Aktiengesellschaft „Air Astana“ ist berechtigt, die Beförderung der Schwangeren zu verweigern, wenn dies durch Anforderungen des Immigrationsgesetzes des Bestimmungslandes reglementiert wird.