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Dokumente für die Reise

Gültiger Personalausweis für Inlandsflüge in Kasachstan

Um einen reibungslosen Check-in zu gewährleisten, ist es wichtig zu wissen, welche Formen von Personalausweisen für Inlandsflüge im ganzen Land akzeptiert werden. Die Registrierung und das Einsteigen in das Flugzeug können sowohl mit Originaldokumenten aus Papier als auch mit Ausweisdokumenten aus Kunststoff erfolgen. Darüber hinaus haben Passagiere die Möglichkeit, digitale Dokumente wie einen Personalausweis und eine Geburtsurkunde über den digitalen Dokumentenservice eGov an Check-in- und Boarding-Punkten an allen Flughäfen in Kasachstan zu verwenden. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Verwendung elektronischer Dokumente von der Verfügbarkeit funktionsfähiger Geräte zum Lesen von Dokumenten am Abflugflughafen sowie von der Tatsache abhängt, dass die Verwendung elektronischer Dokumente auf internationalen Strecken nicht gestattet ist.
Für Flugreisen in Kasachstan akzeptierte Ausweisdokumente
Reisepass (für Bürger der Republik Kasachstan - mit Identifikationsnummer).
Personalausweis (für Bürger der Republik Kasachstan - mit Identifikationsnummer).
Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers in der Republik Kasachstan (mit Identifikationsnummer).
Personalausweis eines Staatenlosen.
Anforderungen an Dokumente für Reisen mit Kindern

Wenn Sie mit einem Kind ins Ausland reisen, muss es einen eigenen Reisepass haben, während die Geburtsurkunde des Kindes ein gültiger Ausweis ist. 


Wenn eine Person unter 16 Jahren mit einem persönlichen Reisepass in Begleitung eines Elternteils (Eltern) reist, muss eine solche Person eine Geburtsurkunde bei sich haben, um den Status eines Elternteils zu bestätigen.  


Auf Inlandsflügen innerhalb Kasachstans wird eine elektronische Geburtsurkunde (zugänglich über den digitalen Dokumentenservice) zur Identifizierung von Kindern unter 16 Jahren, die Bürger der Republik Kasachstan sind, nur dann akzeptiert, wenn sie in Begleitung ihrer Eltern (gesetzlichen Vertreter) reisen.


Wenn Bürger der Republik Kasachstan unter 16 Jahren als unbegleitete Minderjährige reisen oder von autorisierten Personen begleitet werden, die nicht ihre Eltern (gesetzlichen Vertreter) sind, müssen sie einen Papierausweis (Geburtsurkunde) oder einen ausländischen Reisepass eines Bürgers der Republik Kasachstan bei der Abfertigung und beim Einsteigen mit sich führen.


Wenn Kinder oder Minderjährige der Republik Kasachstan in Begleitung von Erwachsenen fliegen, kann die Fluggesellschaft eine Geburtsurkunde des Kindes und Dokumente verlangen, die die Verwandtschaft oder die gesetzlichen Rechte zur Begleitung des Kindes bestätigen. 


Wenn der Erwachsene, der das Kind begleitet, nicht sein Elternteil oder Erziehungsberechtigter ist, muss er über eine notariell beglaubigte Vollmacht in Papier- oder digitaler Form verfügen, die sein Recht bestätigt, das Kind zu begleiten. 


Passagiere, die ins Ausland reisen, sollten sich mit den Anforderungen des Gastlandes in Bezug auf minderjährige Kinder vertraut machen, da für ihren Aufenthalt im Gastland möglicherweise ein separater Reisepass erforderlich ist. 

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